Rechtsprechung
BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 724.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen im Norden Sri Lankas
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.09.1996 - 12 L 1796/96
- BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 724.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 12 L 7722/95
Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Situation der Tamilen; Angehörige der …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 724.96
Soweit die Beschwerde behauptet, das Berufungsgericht vertrete in der angefochtenen Entscheidung "den Rechtsgrundsatz, daß die Ausübung von 'Gegenterror' bereits begrifflich bzw. per se so eng gestreute Verfolgungsschläge bewirke, daß angesichts der Intensität solcher Maßnahmen nach der 'Relationsbetrachtung' die Verfolgungsdichte - stets - erreicht sei", läßt sich dem angefochtenen Urteil ein derartiger Rechtssatz weder an der in der Beschwerde angeführten Stelle ("s. S. 6 f. UA") noch sonst ausdrücklich oder sinngemäß entnehmen; auch das ferner angeführte und vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - enthält einen solchen Rechtssatz nicht, insbesondere nicht an der von der Beschwerde zitierten Stelle ("S. 26 ff. UA").Das Berufungsgericht hat vielmehr in dem von ihm in Bezug genommenen Urteil vom 22. Februar 1996 (a.a.O. UA S. 32) ausgeführt, es halte an seiner in früheren Urteilen gewonnenen Einschätzung "auch unter Einbeziehung der Erwägungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994" (BVerwGE 96, 200) "angesichts der Zahl der (Todes-)Opfer für die Zeitspanne bis Ende 1993 mit dem Hinweis fest, daß sie bezogen war (und ist) auf die vom (offenen oder latenten) Bürgerkrieg betroffenen Gebiete im Norden ...".
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 724.96
Das Berufungsgericht hat vielmehr in dem von ihm in Bezug genommenen Urteil vom 22. Februar 1996 (…a.a.O. UA S. 32) ausgeführt, es halte an seiner in früheren Urteilen gewonnenen Einschätzung "auch unter Einbeziehung der Erwägungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994" (BVerwGE 96, 200) "angesichts der Zahl der (Todes-)Opfer für die Zeitspanne bis Ende 1993 mit dem Hinweis fest, daß sie bezogen war (und ist) auf die vom (offenen oder latenten) Bürgerkrieg betroffenen Gebiete im Norden ...". - BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 510.96
Tamilen im Norden Sri Lankas als eine Gruppenverfolgung - Ausübung von …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 724.96
Ob die hierfür in früheren Urteilen festgestellten und mitgeteilten Tatsachen ausreichen, um eine hinreichende Verfolgungsdichte zu belegen, - dies vor allem ist es, was die Beschwerde bezweifelt -, ist nicht Gegenstand der Überprüfung im Revisionszulassungsverfahren; damit kann weder eine Divergenz noch die zusätzlich geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründet werden (vgl. den gleichzeitig ergehenden Beschluß in dem Verfahren BVerwG 9 B 510.96).